Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2000 - X R 56/97   

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https://dejure.org/2000,1538
BFH, 15.03.2000 - X R 56/97 (https://dejure.org/2000,1538)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2000 - X R 56/97 (https://dejure.org/2000,1538)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2000 - X R 56/97 (https://dejure.org/2000,1538)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 7b Abs. 6 Sätze 1 und 2, § 10e Abs. 1, Abs. 4 Sätze 2 und 3, Abs. 5 Sätze 1 und 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7b Abs. 6 Sätze 1 und 2, § 10e Abs. 1, Abs. 4 Sätze 2 und 3, Abs. 5 Sätze 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Ehegatten - Gemeinsames Einfamilienhaus - Objektverbrauch - Wohneigentumsförderung - Miteigentumsanteile - Erhöhte Absetzungen

  • Judicialis

    EStG § 7b Abs. 6 Satz 1; ; EStG § 7b Abs. 6 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 10e Abs. 5 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektverbrauch bei Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steurrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 7b Abs. 6 Sätze 1 und 2, § 10e Abs. 1, Abs. 4 Sätze 2 und 3, Abs. 5 Sätze 1 und 2
    Objektverbrauch der Wohneigentumsförderung beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an Zweifamilienhaus und Inanspruchnahme erhöhter § 7b-Absetzungen durch spätere Eheleute in verschiedenen Veranlagungszeiträumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 4, EStG § 10e Abs 5, EStG § 7b Abs 6
    Ehegatten; Miteigentum; Objektverbrauch; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 334
  • NJW 2000, 3520 (Ls.)
  • NZM 2000, 969
  • FamRZ 2001, 158 (Ls.)
  • BB 2000, 1129 (Ls.)
  • DB 2000, 1105
  • BStBl II 2000, 419
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 80/92

    Kindergeld - Niedrige Einkommen - Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 56/97
    Der bis zu diesem Zeitpunkt suspendierte Objektverbrauch (§ 7b Abs. 6 Satz 2 EStG) lebt wieder auf, so dass mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 IX R 80/92, BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537; vom 24. Juli 1996 X R 20/93, BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603, jeweils m.w.N.).

    Durch die Trennung vom früheren Ehemann und die Wiederverheiratung mit dem Kläger sind für das Jahr 1985 die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung mit dem früheren Ehemann entfallen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 EStG), so dass der Miteigentumsanteil der Klägerin ab dem Veranlagungszeitraum 1985 als selbständiges Objekt galt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537; in BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603, jeweils m.w.N.).

    Zum einen sind nach Abschn. 62 Abs. 4 Satz 2 EStR 1987, auf den sich die Kläger berufen und der mit der ständigen Rechtsprechung des BFH übereinstimmt (vgl. z.B. BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537, m.w.N.), vom Ehegatten erworbene Miteigentumsanteile nur dann nicht als selbständige Objekte zu behandeln, wenn sie spätestens in dem Veranlagungszeitraum übertragen werden, in dem noch die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorgelegen haben.

  • BFH, 24.07.1996 - X R 20/93

    Keine Grundförderung nach § 10e EStG für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 56/97
    Der bis zu diesem Zeitpunkt suspendierte Objektverbrauch (§ 7b Abs. 6 Satz 2 EStG) lebt wieder auf, so dass mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 IX R 80/92, BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537; vom 24. Juli 1996 X R 20/93, BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603, jeweils m.w.N.).

    Durch die Trennung vom früheren Ehemann und die Wiederverheiratung mit dem Kläger sind für das Jahr 1985 die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung mit dem früheren Ehemann entfallen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 EStG), so dass der Miteigentumsanteil der Klägerin ab dem Veranlagungszeitraum 1985 als selbständiges Objekt galt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537; in BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 56/97
    Nach dem für die Einkommensteuer geltenden Prinzip der Abschnittsbesteuerung sind die Besteuerungsgrundlagen in jedem Veranlagungszeitraum selbständig festzustellen; der Sachverhalt und die Rechtslage sind ohne Bindung an die frühere Beurteilung neu zu prüfen (ständige Rechtssprechung, z.B. BFH-Urteile vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; vom 26. Juni 1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.06.1996 - XI R 41/95

    Wegfall einer betrieblichen Rentenverpflichtung durch Tod des Rentenberechtigten

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 56/97
    Nach dem für die Einkommensteuer geltenden Prinzip der Abschnittsbesteuerung sind die Besteuerungsgrundlagen in jedem Veranlagungszeitraum selbständig festzustellen; der Sachverhalt und die Rechtslage sind ohne Bindung an die frühere Beurteilung neu zu prüfen (ständige Rechtssprechung, z.B. BFH-Urteile vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; vom 26. Juni 1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.11.1994 - IX R 73/92

    Berlin - Erbbauverpflichtete - Objektzusammenführung

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 56/97
    c) Haben Ehegatten bereits vor der Eheschließung gemeinsam ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt zu Miteigentum erworben, werden durch die Eheschließung während des laufenden Begünstigungszeitraums die beiden Miteigentumsanteile der Ehegatten zu einem Objekt im Sinne der Objektbegrenzung gemäß § 7b Abs. 5 Satz 1 EStG; ein durch die ursprüngliche Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen für die beiden Miteigentumsanteile vor der Ehe eingetretener Objektverbrauch wird insoweit durch die Eheschließung suspendiert (BFH-Urteil vom 15. November 1994 IX R 73/92, BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374).
  • BFH, 10.07.1996 - X R 72/93

    Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 56/97
    Wer zu seinem Miteigentumsanteil nach Ablauf des Anschaffungs-/Fertigstellungsjahres einen weiteren Miteigentumsanteil hinzuerwirbt, erhält --selbst wenn er Alleineigentümer wird-- ein zweites selbständiges Objekt (BFH-Urteile vom 20. Juli 1982 VIII R 207/80, BFHE 136, 379, BStBl II 1982, 735; vom 28. Juli 1993 IX R 74/91, BFHE 171, 562, BStBl II 1994, 921: jedenfalls dann, wenn er wie im Streitfall für den ersten Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen hat; Abschn. 62 Abs. 1 Satz 6 EStR 1987; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 253; Senatsurteil vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111, zu § 10e EStG).
  • BFH, 28.07.1993 - IX R 74/91

    Inanspruchnahme des § 7b EStG für das gesamte Einfamilienhaus, wenn im Jahr der

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 56/97
    Wer zu seinem Miteigentumsanteil nach Ablauf des Anschaffungs-/Fertigstellungsjahres einen weiteren Miteigentumsanteil hinzuerwirbt, erhält --selbst wenn er Alleineigentümer wird-- ein zweites selbständiges Objekt (BFH-Urteile vom 20. Juli 1982 VIII R 207/80, BFHE 136, 379, BStBl II 1982, 735; vom 28. Juli 1993 IX R 74/91, BFHE 171, 562, BStBl II 1994, 921: jedenfalls dann, wenn er wie im Streitfall für den ersten Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen hat; Abschn. 62 Abs. 1 Satz 6 EStR 1987; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 253; Senatsurteil vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111, zu § 10e EStG).
  • BFH, 20.07.1982 - VIII R 207/80

    Einfamilienhaus - Miteigentümer - AfA

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - X R 56/97
    Wer zu seinem Miteigentumsanteil nach Ablauf des Anschaffungs-/Fertigstellungsjahres einen weiteren Miteigentumsanteil hinzuerwirbt, erhält --selbst wenn er Alleineigentümer wird-- ein zweites selbständiges Objekt (BFH-Urteile vom 20. Juli 1982 VIII R 207/80, BFHE 136, 379, BStBl II 1982, 735; vom 28. Juli 1993 IX R 74/91, BFHE 171, 562, BStBl II 1994, 921: jedenfalls dann, wenn er wie im Streitfall für den ersten Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen hat; Abschn. 62 Abs. 1 Satz 6 EStR 1987; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 253; Senatsurteil vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111, zu § 10e EStG).
  • BFH, 29.11.2000 - X R 5/99

    Objektverbrauch bei Ehegatten

    Der vor der Trennung gemäß § 7b Abs. 6 Satz 2 EStG suspendierte Objektverbrauch lebt wieder auf, so dass mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 15. März 2000 X R 56/97, BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419, unter II. 2. b, m.w.N.).

    b) Haben Ehegatten bereits vor der Eheschließung gemeinsam ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt zu Miteigentum erworben, werden durch die Eheschließung während des laufenden Begünstigungszeitraums die beiden Miteigentumsanteile der Ehegatten zu einem Objekt im Sinne der Objektbegrenzung des § 7b Abs. 5 Satz 1 EStG; ein durch die ursprüngliche Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen für die beiden Miteigentumsanteile vor der Ehe eingetretener Objektverbrauch wird insoweit durch die Eheschließung suspendiert (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1994 IX R 73/92, BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374; in BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419).

    Die Zusammenfassung der Miteigentumsanteile zu einem Objekt bezweckt, Miteigentümer-Ehegatten nicht schlechter zu stellen, als wenn nur einer von ihnen das Objekt zu Alleineigentum erwirbt (BFH in BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419, unter 2. d).

  • FG Sachsen, 29.10.2009 - 4 K 262/04

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch eines Ehegatten bei Alleineigentum am

    a) Allerdings tritt nach der mit der ständigen Rechtsprechung des BFH übereinstimmenden Verwaltungsauffassung für den übertragenden Ehegatten kein Objektverbrauch ein, wenn ein Ehegatte seinen Miteigentumsanteil auf den anderen Ehegatten in einem Veranlagungszeitraum überträgt, in dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen (vgl. Tz. 44 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 10.02.1998, BStBl I 1998, 190; Tz. 38 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 21.12.2004, BStBl I 2005, 305; aus der Rechtsprechung vgl. BFH-Beschluss vom 13.08.1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306 ; BFH-Urteile vom 07.10.1986 IX R 78/82, BFH/NV 1987, 236; vom 15.03.2000 X R 56/97, BStBl II 2000, 419 ; vgl. auch Wacker, EigZulG , 3. Aufl. 2001, § 6 Rn. 70).

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des BFH, dass Miteigentumsanteile von Ehegatten an einem Gebäude nur dann zu einem Objekt zusammengefasst werden können, wenn sie das Gebäude gemeinsam angeschafft haben oder zumindest in demselben Kalenderjahr Miteigentümer geworden sind (BFH-Urteil vom 15.03.2000 X R 56/97, BStBl II 2000, 419 ).

    Die Regelung soll hingegen nicht den sukzessiven Erwerb eines Objekts ermöglichen und auch nicht, worauf das klägerische Begehren aber im Ergebnis hinausläuft, das gemeinsame Eigentum der Ehegatten gegenüber dem Eigentum nur eines Ehegatten begünstigen (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2000 X R 56/97, BStBl II 2000, 419 ; Wacker, a.a.O. EigZulG , § 6 Rn. 68).

  • BFH, 22.09.2004 - III R 48/02

    Keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung nach § 6 Abs. 2

    Der suspendierte Objektverbrauch lebt wieder auf (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 2. Februar 2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945; BFH, Urteil vom 15. März 2000 X R 56/97, BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419, jeweils m.w.N.), so dass mit dem Tod eines Ehegatten keine Förderberechtigung für ein zweites Objekt mehr besteht.
  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 L 127/01

    Kein begünstigtes Zweitobjekt für den überlebenden Ehegatten einer nach dem

    Denn die Zusammenfassung der Miteigentumsanteile zu einem Objekt bezweckt, Miteigentümer-Ehegatten nicht schlechter zu stellen, als wenn nur einer von ihnen das Objekt zu Alleineigentum erworben hätte (BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 56/97, BStBl II 2000, 419).

    Beim späteren Wegfall der Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG entsteht dann für den übertragenden Ehegatten kein Objektverbrauch (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BFH zur insofern gleich gelagerten Problematik der Wohneigentumsförderung nach den früheren §§ 7b und 10e EStG, s. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1989 IX R 64/84, BFH/NV 1989, 777; BStBl II 2000, 419).

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.12.2008 - 1 K 1283/08

    Kein Wechsel von Zweitobjekt-Förderung zu Folgeobjekt-Förderung

    Mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen tritt bei jedem Ehegatten Objektverbrauch ein (stRspr, vgl. BFH, Beschluss vom 15. März 2000, X R 56/97, BStBl II 2000, 419 ).
  • FG Saarland, 25.07.2003 - 1 K 168/02

    Objektverbrauch wegen Getrenntlebens auch bei Gewalt in der Ehe (§§ 6 Abs. 1, 15

    Daran ändert sich nichts, wenn sich das Eigentum an diesem Objekt in der Person eines der beiden Ehegatten vereint und zu diesem Zeitpunkt bei den Eheleuten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG noch nicht entfallen sind (so bereits die ständige Rechtsprechung des BFH zur insofern gleich gelagerten Problematik der Wohneigentumsförderung nach den früheren §§ 7b und 10e EStG, s. z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1989 IX R 64/84, BFH/NV 1989, 777; vom 15. März 2000 X R 56/97, BStBl II 2000, 419).
  • FG München, 23.09.2004 - 15 K 1967/02

    Inanspruchnahme von Eigenheimzulage für zwei Objekte von Ehegatten;

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  • FG Niedersachsen, 31.01.2002 - 16 K 14585/00

    Wegfall der Suspendierung des Objektverbrauchs gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG

    Liegen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG jedoch nicht mehr vor, so tritt ab diesem Zeitpunkt wieder die Grundregel des § 6 Abs. 2 Satz 1 EigZulG in Kraft, d.h. die Miteigentumsanteile sind im Rahmen der Objektbeschränkung als selbständige Objekte mit der Folge eines vollen Objektverbrauchs zu werten (BFH-Urteil vom 15.03.2000 X R 56/97, BFH/NV 2000, 924 zu § 7 b/ § 10 e EStG; Wacker, a.a.O., Rz. 69).
  • FG München, 07.07.2004 - 15 V 2275/04

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch; Aussetzung der Vollziehung in Sachen;

    auch der Anspruch auf Förderung eines Zweitobjekts (BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 56/97, BStBl II 2000, 419 , BFH-Beschluss vom 02. Februar 2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.07.2000 - 6 UF 21/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10383
OLG Frankfurt, 13.07.2000 - 6 UF 21/00 (https://dejure.org/2000,10383)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2000 - 6 UF 21/00 (https://dejure.org/2000,10383)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 6 UF 21/00 (https://dejure.org/2000,10383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugewinnausgleich nach geschiedener Ehe bei Vermögen aus einer Erbauseinandersetzung eines Ehepartners; Voraussetzungen des Instituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des vermögensrechtlichen Zustandes nach einer Ehescheidung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2001 - 6 WF 97/01

    Regelung der elterlichen Sorgepflicht, hierfür Prozesskostenhilfe

    Auch nach neuem Recht ist Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge trotz des Getrenntlebens der Eltern deren objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 6 UF 124/00 - und 27. Juli 2000 - 6 UF 21/00 -, KG, FamRZ 2000, 502; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 BGS, Rz. 36, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6144
OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99 (https://dejure.org/2000,6144)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.2000 - 25 UF 82/99 (https://dejure.org/2000,6144)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 25 UF 82/99 (https://dejure.org/2000,6144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen den Ehegatten auf Zugewinnausgleich; Berücksichtigung von Anwartschaften aus der vom Arbeitgeber abgeschlossenen Kapitallebensversicherung beim Endvermögen; Berücksichtigung des Versorgungsanrechts aus der zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen ...

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1375, 1376, 1378; BetrAVG § 1
    Berücksichtigung einer betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktversicherung beim Zugewinnausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3651
  • FamRZ 2001, 158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
    Dazu gehören auch geschützte Anwartschaften, durch die ein Ehegatte zum maßgebenden Zeitpunkt in bestimmter und bewertbarer Weise bereichert ist (BGH FamRZ 1992, 411 = NJW 1992, 1103 ).

    Zwar wird man den Wert dieser Vermögensposition wohl nicht mit dem Rückkaufswert zum maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtshängigkeit ansetzen, sondern im Hinblick auf die Ungewissheit, ob der Vermögenswert dem Antragsgegner einmal zufallen wird, kürzen müssen (vgl. dazu BGH FamRZ 1992, 411 = NJW 1992, 1103 ; BGH FamRZ 1983, 882 ).

    Zu Recht hat der BGH in seiner vorgenannten, in FamRZ 1992, 411 = NJW 1992, 1103 veröffentlichten Entscheidung, in der er das unverfallbare Versorgungsanrecht des bezugsberechtigten Arbeitnehmers aus der zu seiner betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung in den Zugewinnausgleich miteinbezogen hat, hervorgehoben, dass das Gesetz die Anwartschaften aus Direktversicherungen der betrieblichen Altersversorgung unabhängig davon als ausreichend verfestigt und gesichert erachtet, ob die Anwartschaften auf Kapitalleistungen oder auf Rentenleistungen gerichtet sind.

  • BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92

    Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
    Der besondere rechtliche Schutz der unverfallbaren Anwartschaften zeigt sich jedoch darin, dass arbeitsrechtlich ein solcher Widerruf durch den Arbeitgeber unzulässig ist und ihn wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG schadensersatzpflichtig macht (BAG BB 1994, 73 ; BGH aaO.).

    Vielmehr ist, wenn bei einer betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktversicherung die Prämien der Versicherung entsprechend einer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung anstelle der Vergütung gezahlt werden, in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vorneherein unentziehbare Rechtsposition einräumen und damit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft zusagen wollte (BAG BB 1994, 73 ; Blomeyer/Otto aaO. Rn. 729).

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
    Zwar wird man den Wert dieser Vermögensposition wohl nicht mit dem Rückkaufswert zum maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtshängigkeit ansetzen, sondern im Hinblick auf die Ungewissheit, ob der Vermögenswert dem Antragsgegner einmal zufallen wird, kürzen müssen (vgl. dazu BGH FamRZ 1992, 411 = NJW 1992, 1103 ; BGH FamRZ 1983, 882 ).
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
    Dementsprechend wurden Kapitallebensversicherungen mit Rentenwahlrecht in den Versorgungsausgleich einbezogen, wenn die Rentenoption bis zum Stichtag ausgeübt wurde (BGH FamRZ 1984, 156 = NJW 1984, 299 ).
  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 715/80

    Bewertung einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
    Für den Versorgungsausgleich gilt, dass die Frage der Unverfallbarkeit einer betrieblichen Altersversorgung sich nicht nach dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags richtet, sondern nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz im Scheidungsverfahren (vgl. § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB und BGHZ 93, 222 = FamRZ 1982, 1195 = NJW 1983, 37 ).
  • BGH, 09.06.1993 - XII ZR 36/92

    Berücksichtigung einer Direktversicherung bei der Berechnung des Zugewinns

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
    Aber auch das zwar widerrufliche, aber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 BetrAVG unverfallbare Versorgungsanrecht des bezugsberechtigten Arbeitnehmers aus der zu seiner betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung stellt eine rechtlich geschützte, wirtschaftlich hinreichend sichere und damit auszugleichende Position dar (BGH aaO. und FamRZ 1993, 1303 = NJW-RR 1993, 1285 ).
  • BGH, 29.09.1982 - IVb ZB 747/80

    Unverfallbarkeit einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
    Für den Versorgungsausgleich gilt, dass die Frage der Unverfallbarkeit einer betrieblichen Altersversorgung sich nicht nach dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags richtet, sondern nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz im Scheidungsverfahren (vgl. § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB und BGHZ 93, 222 = FamRZ 1982, 1195 = NJW 1983, 37 ).
  • OLG Hamburg, 10.03.1987 - 2 UF 22/83
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
    Besteht jedoch ein Kapitalwahlrecht und wird dieses nach Ehezeitende, aber noch vor der Erstentscheidung ausgeübt, entfällt der Versorgungsausgleich, der Ausgleich zwischen den Ehegatten hat im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu erfolgen (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1987, 721; Blomeyer/Otto aaO. Einleit. Rn 775 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7934
OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97 (https://dejure.org/1999,7934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1999 - 29 U 130/97 (https://dejure.org/1999,7934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 29 U 130/97 (https://dejure.org/1999,7934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 16.02.1994 - 3 U 84/93
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Deshalb wird beim Sparbrief ganz überwiegend angenommen, daß der benannte Gläubiger auch der Inhaber ist (OLG Hamm - 11.ZS - EWiR § 328 BGB 1/87 S.547 [Zotz]; OLG Hamm - 31.ZS - WM 1991, 984; OLG Celle WM 1994, 1069; MünchKomm-Gottwald, § 328 Rz,45; Palandt/Heinrichs, § 328 Rz.9).

    b) Die Schenkung ist wirksam, weil der Mangel der nach § 518 Abs. 1 BGB erforderlichen notariellen Beurkundung durch Vollzug geheilt worden ist, und zwar schon mit der Ausstellung des Sparbriefes; die Einbehaltung der Urkunde durch den Kläger steht dem nicht entgegen (OLG Hamm, EWiR § 328 BGB 1/87 S.547 [Zotz]; OLG Celle WM 1994, 1069).

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Gemäß § 812 Abs. 1 S.1 2.Alt. BGB ist der durch eine Hinterlegung Begünstigte dem materiell (besser) Berechtigten zur Freigabe verpflichtet (BGH NJW 1972, 1045; NJW-RR 1994, 847; Palandt/Thomas, 58. Aufl., § 812 BGB Rz.22).
  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Bei einem Sparkonto wird nach ständiger Rechtsprechung Inhaber derjenige, der nach dem für die Bank erkennbaren Willen desjenigen, der das Konto eröffnet, in Rechtsbeziehung zu der Bank treten soll (BGHZ 124, 298 = NJW 1994, 726; BGH NJW 1994, 931).
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Bei einem Sparkonto wird nach ständiger Rechtsprechung Inhaber derjenige, der nach dem für die Bank erkennbaren Willen desjenigen, der das Konto eröffnet, in Rechtsbeziehung zu der Bank treten soll (BGHZ 124, 298 = NJW 1994, 726; BGH NJW 1994, 931).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Gemäß § 812 Abs. 1 S.1 2.Alt. BGB ist der durch eine Hinterlegung Begünstigte dem materiell (besser) Berechtigten zur Freigabe verpflichtet (BGH NJW 1972, 1045; NJW-RR 1994, 847; Palandt/Thomas, 58. Aufl., § 812 BGB Rz.22).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Für eine Vernehmung des Kläger als beweisbelasteter Partei nach § 448 ZPO mangelt es an der dafür notwendigen Anfangswahrscheinlichkeit der zu beweisenden Tatsache (vgl. BGH NJW 1998, 814, 815).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 156/90

    Sittenwidrigen Schädigung durch Beteiligung eines Dritten an Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Eine vertragliche Regelung kann nicht gleichzeitig steuerrechtlich gewollt, zivilrechtlich aber nicht gewollt sein, es sei denn es sollte - im beiderseitigen Einverständnis - zum Zwecke der Steuerhinterziehung nur der Anschein einer Gläubigerstellung geschaffen werden (BGH NJW-RR 1993, 367; OLG Hamm, OLG-Report 1992, 386).
  • OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13

    Girovertrag: Ablehnung der Durchführung von Überweisungsaufträgen bei Verdacht

    Hier durfte die Beklagte zunächst aufgrund der Gutschriften vom 29. August 2012 über insgesamt 140.000,00 EUR auf den Willen der Eltern schließen, dies als endgültige Übertragung der Gläubigerstellung anzusehen (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 1999, 29 U 130/1997, OLGR 1999, 230 ff.).
  • OLG Bamberg, 07.10.2005 - 6 U 18/05

    Anlegen von Sparbüchern durch die Eltern auf den Namen eines minderjährigen

    Dem Umstand, dass das Sparbuch im Besitz der Eltern verbleibt, kommt bei einem minderjährigen Kind keine indizielle Bedeutung dafür zu, dass die Eltern Forderungsinhaber bleiben (OLG Celle, WM 1994, 1069; OLG Hamm, FamRZ 2001, 158).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 102/09

    Zurechnung des bei einer Bank geführten Guthabens auf einem Sparbuchkonto

    - 29 U 130/97 -, juris (dort Rn. 19) und OLG Saarbrücken, Urteil vom 28. Dezember 2007.
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 29 U 177/98

    Herausgabe des Kindesvermögens - Rechenschaftspflicht der Eltern - Ausnahmen

    Nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung ist bei Sparbriefen, denen die hier zum Teil in Frage stehenden Sparkassenbriefe gleichzusetzen sind, der in der Urkunde benannte Gläubiger im Zweifel auch der Inhaber (Senatsurteil vom 26.2.1999 - 29 U 130/97; ebenso OLG Hamm - 11.ZS - EWiR § 328 BGB 1/87 S.547 [Zotz]; OLG Hamm - 31.ZS - WM 1991, 984; OLG Celle WM 1994, 1069; MünchKomm-Gottwald, § 328 Rz,45; Palandt/Heinrichs, § 328 Rz.9).
  • LG Darmstadt, 07.12.2016 - 5 T 582/15

    Testamentsvollstreckung eines Behindertentestaments

    Auch wurden gegenüber der Sparkasse die Testamentsvollstreckung und deren Fortdauer offengelegt, so dass die Betroffene nicht selbst über das Konto verfügen konnte (anderer Sachverhalt: OLG Hamm, Urt. v. 26.02.1999, Az. 29 U 130/97, juris).
  • VG Berlin, 19.03.2012 - 21 K 437.11

    Entscheidung über Wohngeldantrag; Inhaber einer Guthabenforderung; Eröffnung

    Urteil vom 26. Februar 1999 - 29 U 130/97 -, juris (dort Rn. 19) und OLG Saarbrücken, Urteil vom 28. Dezember 2007 - 4 U 8/07 - 2, 4 U 8/07 -, NJW-RR 2008, 954 = juris (dort Rn. 34).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 14.12.1999 - 4 Bs 401/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11351
OVG Hamburg, 14.12.1999 - 4 Bs 401/99 (https://dejure.org/1999,11351)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.1999 - 4 Bs 401/99 (https://dejure.org/1999,11351)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 4 Bs 401/99 (https://dejure.org/1999,11351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Einschulung in regional nicht zuständige Grundschule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen eines Wahlrechts hinsichtlich der Einschulung an einem anderen nahegelegenen Grundschulstandort; Absicht der "mittelfristigen" Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch beide Elternteile im näheren Bereich einer Ganztagsschule

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 679
  • FamRZ 2001, 158 (Ls.)
  • DVBl 2000, 723 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1980 - IV 7/79

    Reisekostenvergütung für Bürgermeister nach Gemeindereform

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.12.1999 - 4 Bs 401/99
    Soweit die Antragsteller als Erziehungsberechtigte ihr Kind nicht in der regional zuständigen Grundschule anmelden (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 1 HmbSG) das ist hier die Grundschule E. , sondern die Einschulung an einem anderen nahegelegenen Grundschulstandort wünschen, können sie (nur) verlangen, daß die zuständige Behörde hierüber eine fehlerfreie Ermessensentscheidung trifft (st. Rspr. des Beschwerdegerichts, vgl. Beschl. v. 10.8. 1979 OVG Bs IV 7/79 ; v. 4.9. 1984, HmbJVBl. 1985 S. 52; v. 6.8. 1987, HmbJVBl. 1988 S. 22, 23; v. 24.8. 1989 OVG Bs III 291/89).
  • RG, 07.01.1890 - III 291/89

    Statutenkollision.

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.12.1999 - 4 Bs 401/99
    Soweit die Antragsteller als Erziehungsberechtigte ihr Kind nicht in der regional zuständigen Grundschule anmelden (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 1 HmbSG) das ist hier die Grundschule E. , sondern die Einschulung an einem anderen nahegelegenen Grundschulstandort wünschen, können sie (nur) verlangen, daß die zuständige Behörde hierüber eine fehlerfreie Ermessensentscheidung trifft (st. Rspr. des Beschwerdegerichts, vgl. Beschl. v. 10.8. 1979 OVG Bs IV 7/79 ; v. 4.9. 1984, HmbJVBl. 1985 S. 52; v. 6.8. 1987, HmbJVBl. 1988 S. 22, 23; v. 24.8. 1989 OVG Bs III 291/89).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23

    Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert

    Der Antragsgegner hat gegenüber diesem individuellen Interesse der Antragstellerin auch keine gegenläufigen öffentlichen Interessen von mindestens vergleichbarem Gewicht, wie etwa die Gefahr einer Unterfrequentierung der eigentlich zuständigen Grundschule oder für das Land nachteilige Kostenfolgen geltend gemacht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 4 Bs 401/99 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 15), weshalb die vorzunehmende Abwägung zugunsten der Antragstellerin auszufallen hat.
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